Vorraussetzungen
Naturheilverfahren – Voraussetzung zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Naturheilverfahren“
Definition:
Die Zusatz-Weiterbildung Naturheilverfahren umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Anregung der individuellen körpereigenen Ordnungs- und Heilkräfte durch Anwendung nebenwirkungsarmer oder -freier natürlicher Mittel.
Weiterbildungsziel:
Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in Naturheilverfahren nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte sowie des Weiterbildungskurses.
Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:
Facharztanerkennung
Weiterbildungszeit:
3 Monate Weiterbildung bei einem Weiterbildungsbefugten gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 oder auch ersetzbar durch 80 Stunden Fallseminare einschließlich Supervision
160 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Naturheilverfahren
Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in balneo-, klimatherapeutischen und verwandten Maßnahmen bewegungs-, atem- und entspannungstherapeutischen Maßnahmen der Massagebehandlung und reflexzonentherapeutischen Maßnahmen einschließlich manueller Diagnostik den Grundlagen der Ernährungsmedizin und Fastentherapie der Phytotherapie und Anwendung weiterer Medikamente aus Naturstoffen der Ordnungstherapie und Grundlagen der Chronobiologie physikalischen Maßnahmen einschließlich Elektro- und Ultraschalltherapie den ausleitenden und umstimmenden Verfahren Heilungshindernissen und Grundlagen der Neuraltherapie
Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Landesärztekammer, oder über unser Kontaktformular.